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Baufachliche Richtlinien Recycling

Die Baufachlichen Richtlinien Recycling (BFR Recycling) sind Arbeitshilfen für die Planung und Ausführung von Maßnahmen beim Umgang mit Recycling-Baustoffen sowie Bau- und Abbruchabfällen auf Liegenschaften des Bundes. Sie enthalten praxisorientierte Handlungsanleitungen zur Planung und Durchführung von Baumaßnahmen im Rahmen der schadlosen Verwertung und umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen.


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Die Baufachlichen Richtlinien gelten im Rahmen von Neu-, Um- und Rückbaumaßnahmen auf Liegenschaften des Bundes gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau).


Ziel

Ziel der Baufachlichen Richtlinien Recycling ist es, die bei der Planung und Ausführung notwendigen Maßnahmen für den Umgang mit Recycling-Baustoffen sowie Bau- und Abbruchabfällen zu beschreiben und die Grundsätze für Stoffströme im Hinblick auf Vermeidung, Verwertung und Beseitigung darzulegen.

Die Baufachlichen Richtlinien richten sich an die zuständigen Bauverwaltungen und an fachlich Beteiligte, wie z. B. Architekten, Ingenieurbüros und die Bauwirtschaft.


Aktueller Stand

Um die Benennung der Regelwerke des Bundes zu vereinheitlichen, wurden die bisherigen Arbeitshilfen Recycling, die im Oktober 2016 eingeführt wurden, im Oktober 2018 in Baufachliche Richtlinien Recycling umbenannt.

Sie stehen als PDF-Download und in Form von Internetseiten bereit. Die Anhänge zu den Baufachlichen Richtlinien sind teilweise als bearbeitbare Word- oder Excel-Dateien verfügbar. Diese werden sukzessive aktualisiert und angepasst.


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